Zu unserem Leistungsangebot gehören alle pflegerischen Leistungen nach dem Sozialgesetz sowie Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, soweit diese durch die Einrichtung sichergestellt werden können.
Ganz gleich welchen Alters, sind uns erwachsene Menschen, die der Pflege bedürfen, herzlich willkommen. Wir versorgen unsere Bewohner vom Pflegegrad 0 bis zum Pflegegrad 5.
Der kurzfristige Aufenthalt gemäß Kurzzeit- und Verhinderungspflege nach § 42 und § 39 SGB XI ist in unseren Residenzen jederzeit möglich und kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.
Sie möchten tagsüber nicht allein sein? Ihre Angehörigen oder Helfer können ausnahmsweise nicht für Sie da sein? Dann lassen Sie sich gerne einen wichtigen Teil des Tages in unserer Tagespflege von uns versorgen.
In Ihrer Service Wohnung behalten Sie Ihre persönliche Eigenständigkeit.
Sie haben Ihr eigenes Reich, in dem Sie es sich gemütlich machen können.